A couple in light-colored wedding attire embrace in a romantic outdoor setting with trees and natural light.
Exterior view of a long white greenhouse building with glass panels stretching across a grassy landscape.
Chocolate covered dessert garnished with fresh blackberries and pink flower petals on a white plate.
Close-up view of hands with wedding rings against a soft green outdoor background showing delicate white lace details.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Andrea Klimenko Fotografie

Stand: September 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle fotografischen Dienstleistungen von Andrea Klimenko, insbesondere für Hochzeitsreportagen, Paar- und Engagement-Shootings, Familien- und Portraitsessions, Newborn- und Babyshootings sowie weitere fotografische Aufträge.


Die AGB gelten ergänzend zum jeweils abgeschlossenen Vertrag und zur individuellen Offerte.

Mit der Annahme der Offerte bzw. mit der Unterzeichnung des Vertrags erklären sich die Kunden mit diesen AGB einverstanden.


Bei Widersprüchen zwischen einer individuellen vertraglichen Vereinbarung und diesen AGB geht die individuelle Vereinbarung vor.


2. Vertragsschluss und Terminreservierung

Ein Auftrag kommt zustande, sobald die Kunden die Offerte bzw. den Vertrag annehmen und die Fotografin den Auftrag bestätigt.


Bei Aufträgen, für die eine Anzahlung vereinbart wurde, wird der Termin erst mit Eingang der Anzahlung verbindlich reserviert.


Bis zum Eingang der Anzahlung kann die Fotografin den gewünschten Termin anderweitig vergeben.

Die Fotografin ist nicht verpflichtet, einen Termin ohne verbindliche Buchung freizuhalten.


3. Umfang der fotografischen Leistung

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag und der dazugehörigen Offerte.

Nur ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind Bestandteil des Auftrags.


Zusätzliche Leistungen können nach Absprache hinzugebucht werden und werden separat berechnet.


Die Fotografin ist nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen, die nicht Bestandteil des vereinbarten Auftrags sind.


4. Künstlerische Freiheit und fotografischer Stil

Die Kunden buchen die Fotografin aufgrund ihres individuellen fotografischen Stils und ihrer künstlerischen Handschrift.


Die Auswahl der Motive, Perspektiven, Bildausschnitte, Lichtgestaltung, Komposition, Bildauswahl und Bildbearbeitung liegt grundsätzlich im künstlerischen Ermessen der Fotografin.


Die Kunden nehmen zur Kenntnis, dass die fotografische Arbeit insbesondere bei Reportagen nicht vollständig planbar ist.


Es besteht daher kein Anspruch auf:

• bestimmte Motive oder Aufnahmen

• bestimmte Personen oder Situationen auf den Fotografien

• eine bestimmte Anzahl von Fotografien, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurde

• die Aufnahme sämtlicher während eines Anlasses entstandener Situationen

• unbearbeitete oder verworfene Aufnahmen

• RAW-Dateien

• eine Bearbeitung nach fremden Bild- oder Stilvorlagen


Die Fotografin bemüht sich, besondere Wünsche der Kunden zu berücksichtigen, sofern diese rechtzeitig mitgeteilt werden und mit dem vereinbarten Auftrag vereinbar sind.


5. Bildauswahl und Bearbeitung

Die Fotografin trifft die Auswahl der zur Auslieferung bestimmten Fotografien.


Die Kunden erhalten eine kuratierte Auswahl derjenigen Bilder, die aus Sicht der Fotografin den Qualitäts- und Stilansprüchen der fotografischen Arbeit entsprechen.


Doppelte, technisch fehlerhafte, unvorteilhafte oder aus künstlerischen Gründen nicht ausgewählte Aufnahmen werden nicht geliefert.


Die digitale Bearbeitung erfolgt entsprechend dem fotografischen Stil der Fotografin.


Eine nachträgliche individuelle Bearbeitung einzelner Bilder nach persönlichen Vorstellungen der Kunden ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich und kann zusätzlich verrechnet werden.


6. Aufnahmebedingungen und Mitwirkung der Kunden

Die Kunden verpflichten sich, alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.


Dazu gehören insbesondere:

• Datum, Uhrzeit und Ort

• Ablaufplan bei Hochzeiten

• relevante Kontaktpersonen

• besondere Wünsche

• wichtige Programmpunkte

• Überraschungen oder geplante besondere Momente

• notwendige Bewilligungen und Zutrittsberechtigungen


Die Kunden sind dafür verantwortlich, dass die vereinbarten Locations zugänglich sind und die Fotografin dort fotografieren darf.


Die Kunden informieren die Fotografin über Einschränkungen, Verbote oder besondere Vorgaben der jeweiligen Location.


7. Verantwortung für den Ablauf

Bei Hochzeiten und anderen Veranstaltungen ist die Fotografin für die fotografische Begleitung, nicht jedoch für die Organisation oder Einhaltung des gesamten Veranstaltungsablaufs verantwortlich.


Verspätungen, Programmänderungen, Verzögerungen durch andere Dienstleister oder unvorhergesehene Ereignisse können dazu führen, dass einzelne geplante Aufnahmen nicht oder nur in verkürzter Form durchgeführt werden können.


Die Fotografin bemüht sich, flexibel auf solche Situationen zu reagieren.


Ein Anspruch auf die Nachholung von Aufnahmen, die aufgrund von Verzögerungen oder Änderungen im Ablauf nicht stattfinden konnten, besteht nicht.


8. Verlängerung der gebuchten Zeit

Eine Verlängerung der vereinbarten Aufnahmezeit ist nach Absprache und nach Verfügbarkeit der Fotografin möglich.


Die zusätzliche Zeit wird gemäss dem im Vertrag bzw. in der Offerte vereinbarten Stundenansatz berechnet.


Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird die Verlängerung in angefangenen 30-Minuten-Einheiten abgerechnet.


Die Kunden werden nach Möglichkeit vor Beginn der zusätzlichen Zeit über die dadurch entstehenden Kosten informiert.


9. Wetter und äussere Bedingungen

Bei Aufnahmen im Freien können Wetter, Lichtverhältnisse und andere äussere Bedingungen die fotografische Arbeit beeinflussen.


Die Fotografin entscheidet gemeinsam mit den Kunden, ob die Aufnahmen angepasst, an einen anderen Ort verlegt oder – sofern zeitlich möglich – verschoben werden.


Bei Hochzeiten findet die fotografische Begleitung grundsätzlich auch bei wechselnden Wetterbedingungen statt, soweit dies sicher und zumutbar möglich ist.


Wetterbedingte Veränderungen des Bildstils oder der Aufnahmesituation stellen keinen Mangel der fotografischen Leistung dar.


10. Krankheit, Unfall und Verhinderung der Fotografin

Die Fotografin führt die fotografische Arbeit grundsätzlich persönlich aus.


Sollte sie aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder eines anderen unvorhersehbaren Ereignisses verhindert sein, informiert sie die Kunden so schnell wie möglich.


Bei Hochzeiten bemüht sie sich, eine geeignete Ersatzfotografin oder einen geeigneten Ersatzfotografen zu organisieren.


Die Kunden können eine Ersatzperson aus wichtigem Grund ablehnen, sofern die Ablehnung nachvollziehbar ist.


Kann keine geeignete Ersatzperson gefunden werden und kann der Auftrag deshalb nicht durchgeführt werden, werden bereits bezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet.


Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.


11. Höhere Gewalt

Als höhere Gewalt gelten insbesondere Ereignisse, die ausserhalb des Einflussbereichs der Vertragsparteien liegen und die Durchführung des Auftrags erheblich erschweren oder unmöglich machen.


Dazu können beispielsweise Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Unfälle, schwere Erkrankungen, Krieg, Pandemien oder vergleichbare Ereignisse gehören.


In solchen Fällen bemühen sich beide Parteien zunächst um eine zumutbare Lösung, insbesondere um eine Verschiebung des Termins.


Bereits geleistete Zahlungen werden bei einer Verschiebung grundsätzlich auf den neuen Termin angerechnet, sofern die Fotografin am Ersatztermin verfügbar ist.


11. Absage oder Verschiebung durch die Kunden

Eine Absage oder Verschiebung des Auftrags durch die Kunden muss möglichst frühzeitig schriftlich mitgeteilt werden.


Da die Fotografin den vereinbarten Termin exklusiv für die Kunden reserviert und diesen Termin in der Regel nicht kurzfristig anderweitig vergeben kann, gelten folgende Bedingungen:


Bis 120 Tage vor dem vereinbarten Termin:

20 % des vereinbarten Honorars

Bis 90 Tage vor dem vereinbarten Termin:

25 % des vereinbarten Honorars

89 bis 31 Tage vor dem vereinbarten Termin:

Bis 60 Tage vor dem Termin: 50%

30 bis 15 Tage vor dem vereinbarten Termin:

70% des vereinbarten Honorars.

14 bis 0 Tage vor dem vereinbarten Termin:

100% des vereinbarten Honorars.


Bereits geleistete Anzahlungen werden gemäss den oben genannten Bedingungen angerechnet bzw. einbehalten.


Bei einer Verschiebung eines Hochzeitstermins wird die bereits geleistete Anzahlung auf den neuen Termin übertragen, sofern die Fotografin am neuen Termin verfügbar ist.


Ist die Fotografin am neuen Termin nicht verfügbar, gilt die Verschiebung als Absage und es gelten die entsprechenden Stornobedingungen.


Eine Verschiebung oder Absage aufgrund höherer Gewalt wird individuell beurteilt.


12. Anzahlung

Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Anzahlung 30 % des vereinbarten Honorars.


Die Anzahlung wird an das Gesamthonorar angerechnet.


Sie dient insbesondere der verbindlichen Reservierung des vereinbarten Termins.


Der Termin wird erst nach Eingang der Anzahlung verbindlich reserviert.


13. Zahlung

Das verbleibende Honorar ist gemäss den im Vertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen zu begleichen.

Sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, ist der Restbetrag spätestens 7 Tage vor dem Aufnahmetermin vollständig zu bezahlen.


Zusätzliche Leistungen, Verlängerungen und nachträglich bestellte Produkte werden separat in Rechnung gestellt.


Bei Zahlungsverzug kann die Fotografin nach entsprechender Mahnung die Erbringung weiterer Leistungen zurückhalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.


14. Reise-, Eintritts- und Zusatzkosten

Im vereinbarten Honorar enthalten sind nur diejenigen Spesen und Zusatzkosten, die ausdrücklich als inklusive vereinbart wurden.


Zusätzliche Kosten können insbesondere entstehen für:

• längere Anfahrten

• Übernachtungen

• Parkgebühren

• Maut- und Fahrkosten

• Eintrittsgebühren

• Locationgebühren

• notwendige Bewilligungen

• besondere Versand- oder Produktionskosten


Solche Kosten werden den Kunden nach vorheriger Vereinbarung bzw. gemäss Offerte weiterverrechnet.


15. Lieferung der Fotografien

Die Lieferung erfolgt in der im Vertrag vereinbarten Form.


Sofern nicht anders vereinbart, werden die fertigen Fotografien als JPEG-Dateien über eine Online-Galerie zur Verfügung gestellt.


Die vereinbarte Lieferfrist ergibt sich aus dem Vertrag bzw. der Offerte.


Die Fotografin ist berechtigt, die Lieferfrist bei unvorhersehbaren Ereignissen angemessen zu verlängern.

Bei Hochzeitsreportagen kann die Bearbeitungszeit aufgrund des Umfangs des Bildmaterials länger sein als bei kleineren Sessions.


16. Sneak Peeks

Die Fotografin kann den Kunden vor der vollständigen Lieferung eine kleine Auswahl von Fotografien als Sneak Peeks zur Verfügung stellen.


Sneak Peeks sind eine freiwillige Zusatzleistung und stellen keinen Bestandteil des geschuldeten Lieferumfangs dar, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.


Die Auswahl der Sneak Peeks liegt vollständig im Ermessen der Fotografin.


17. Archivierung

Die Kunden sind nach Erhalt der Fotografien selbst für deren Sicherung und Archivierung verantwortlich.


Die Fotografin bemüht sich, die fertigen Fotografien für einen angemessenen Zeitraum aufzubewahren.


Eine dauerhafte Archivierung oder Wiederherstellung nach Ablauf der von der Fotografin festgelegten Archivierungsfrist kann nicht garantiert werden.


Ein Verlust der Dateien nach Ablauf dieser Frist begründet keinen Anspruch auf eine kostenlose Wiederherstellung.


19. Urheberrecht

Die Fotografin bleibt Urheberin sämtlicher von ihr erstellten Fotografien.


Das Urheberrecht wird durch den Kauf der fotografischen Dienstleistung oder die Bezahlung des Honorars nicht auf die Kunden übertragen.


Die Kunden erhalten die im Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte.


Weitergehende Nutzungsrechte bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Fotografin.


20. Private Nutzung der Fotografien

Sofern im Vertrag nicht anders vereinbart, dürfen die Kunden die gelieferten Fotografien zeitlich und räumlich unbeschränkt für private Zwecke nutzen.


Dazu gehören insbesondere:

• Speichern und Sichern

• private Ausdrucke

• Fotobücher und private Fotoprodukte

• Weitergabe an Familie und Freunde

• Veröffentlichung auf privaten Social-Media-Accounts


Eine kommerzielle Nutzung oder Weitergabe an Unternehmen, Medien oder andere Dritte zu kommerziellen Zwecken ist ohne vorherige Zustimmung der Fotografin nicht gestattet.


Eine wesentliche Veränderung, Verfremdung oder Bearbeitung der Fotografien, die den Stil der Fotografin erkennbar verändert, ist nicht gestattet.


21. Eigenwerbung der Fotografin

Die Verwendung von Fotografien zu Eigenwerbezwecken richtet sich nach der individuellen Vereinbarung im Vertrag.


Sofern eine entsprechende Zustimmung vereinbart wurde, veröffentlicht die Fotografin ausschliesslich Fotografien, die von den Kunden vorab ausdrücklich freigegeben wurden.


Die Nutzung kann insbesondere erfolgen auf:

• Website

• Blog

• Social Media

• Portfolio

• Wedding Guide

• Broschüren

• Magazine

• Ausstellungen

• Wettbewerben

• sonstigen eigenen Präsentations- und Werbemitteln


Fotos mit besonders privaten oder sensiblen Inhalten werden grundsätzlich nicht zu Werbezwecken verwendet.


Eine erteilte Freigabe kann aus wichtigem Grund schriftlich widerrufen werden.


Bereits produzierte Drucksachen oder bereits veröffentlichte Beiträge müssen aufgrund eines späteren Widerrufs nicht rückwirkend vernichtet werden.


22. Fotografieren von Gästen und weiteren Personen

Bei Hochzeiten, Veranstaltungen und Familien-Fotoshootings können neben den Kunden weitere Personen fotografiert werden.


Die Kunden informieren ihre Gäste bzw. andere beteiligte Personen über die fotografische Begleitung und weisen die Fotografin auf Personen hin, die nicht fotografiert werden sollen.


Die Fotografin bemüht sich, entsprechende Wünsche zu berücksichtigen.


Für die Veröffentlichung von Fotografien zu Eigenwerbezwecken gilt die separate Regelung zur Bildfreigabe.


23. Kinder auf Fotografien

Bei Familien- und Hochzeitsreportagen können Kinder fotografiert werden.


Die Kunden informieren die Fotografin über besondere Wünsche oder Einschränkungen bezüglich der Aufnahme oder Veröffentlichung von Kinderbildern.


Kinderbilder werden von der Fotografin grundsätzlich nicht zu Eigenwerbezwecken veröffentlicht, sofern keine entsprechende Zustimmung der hierfür berechtigten Personen vorliegt.


24. Datenschutz

Die Fotografin bearbeitet personenbezogene Daten nur soweit dies für die Durchführung des Auftrags, die Kommunikation, Rechnungsstellung, Lieferung, Archivierung und gegebenenfalls die vereinbarte Eigenwerbung erforderlich ist.


Für die Durchführung ihrer Dienstleistungen kann die Fotografin externe Dienstleister einsetzen, beispielsweise Anbieter für:

• Online-Galerien

• Cloud-Speicherung

• Bildbearbeitung

• Zahlungsabwicklung

• E-Mail-Kommunikation

• Website und Hosting


Dabei können personenbezogene Daten an diese Dienstleister übermittelt oder von diesen bearbeitet werden.


Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.


Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Fotografin.


25. Technische Ausfälle und Verlust von Bildmaterial

Die Fotografin trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen, um das Bildmaterial während der Bearbeitung und Speicherung zu schützen.


Trotz sorgfältiger Arbeitsweise können technische Defekte, Speichermedienfehler, Datenverluste oder andere unvorhersehbare Ereignisse nicht vollständig ausgeschlossen werden.


Im Fall eines technischen Problems bemüht sich die Fotografin nach Möglichkeit um eine Wiederherstellung des Bildmaterials.


Kann Bildmaterial nicht wiederhergestellt werden, richtet sich eine allfällige Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen und den vertraglich vereinbarten Haftungsbeschränkungen.


26. Haftung

Die Fotografin haftet für Schäden, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.


Für Ereignisse ausserhalb ihres Einflussbereichs haftet sie nur im gesetzlich zulässigen Umfang.

Die Fotografin haftet insbesondere nicht für das Verhalten von Gästen, Veranstaltern, Locations, anderen Dienstleistern oder sonstigen Drittpersonen.


Bei Hochzeiten und Veranstaltungen kann die Fotografin nicht dafür garantieren, dass alle geplanten Momente, Personen oder Programmpunkte fotografiert werden können.


Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.


27. Beanstandungen

Die Kunden prüfen die gelieferten Fotografien nach Erhalt.


Technische Mängel, fehlende Dateien oder erhebliche Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang sind der Fotografin möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen.


Die Beanstandung muss möglichst konkret beschreiben, worin der Mangel besteht.


Subjektive Vorstellungen hinsichtlich Bildstil, Auswahl, Farbgebung, Bildbearbeitung oder künstlerischer Gestaltung stellen keinen Mangel dar, sofern die fotografische Arbeit dem vereinbarten Stil und Leistungsumfang entspricht.


28. Nutzung von Online-Galerien und Drittanbietern

Die Fotografin kann zur Bereitstellung und Speicherung der Fotografien externe Anbieter verwenden.

Die Nutzung solcher Plattformen erfolgt nach deren jeweils geltenden Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen.


Die Fotografin übernimmt keine Verantwortung für technische Störungen, Ausfälle oder Änderungen dieser Drittanbieter, soweit diese ausserhalb ihres Einflussbereichs liegen.


29. Änderungen und Ergänzungen

Änderungen oder Ergänzungen des individuellen Auftrags sollen in Textform festgehalten werden.

Dies kann insbesondere per E-Mail erfolgen, sofern aus der Kommunikation eindeutig hervorgeht, dass beide Parteien der Änderung zustimmen.


Die Fotografin ist berechtigt, diese AGB für zukünftige Aufträge anzupassen.

Für bereits abgeschlossene Verträge gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Bedingungen.


30. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des zugrunde liegenden Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist soweit möglich durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.


31. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis findet schweizerisches Recht Anwendung, unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen.


Für Streitigkeiten gelten die jeweils gesetzlich vorgesehenen Gerichtsstände.



Bei Konsumentenverträgen bleiben insbesondere die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände vorbehalten.


32. Schlussbestimmung

Diese AGB bilden zusammen mit dem individuellen Vertrag und der dazugehörigen Offerte die Grundlage für die fotografische Dienstleistung.


Mit Annahme der Offerte bzw. Unterzeichnung des Vertrages bestätigen die Kunden, dass sie die AGB zur Kenntnis genommen haben und akzeptieren.


Andrea Klimenko Fotografin

Siebenmatten 9, 5032 Aarau Rohr

andrea@klimenko.ch

www.andreaklimenko.ch


Stand: September 2026